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Ralph Diehl

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Eigentümer beim Heizungstausch wissen sollten

Seit Juli 2026 gelten neue Regelungen für die Modernisierung und Beheizung von Gebäuden. Die bisherige pauschale Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen.

Eigentümer haben damit wieder mehr Wahlmöglichkeiten bei der Heiztechnik. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridlösungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingesetzt werden.

Trotz der größeren Wahlfreiheit bleiben Energieeffizienz, zukünftige Brennstoffkosten, CO₂-Kosten und Fördermöglichkeiten wichtige Faktoren bei der Entscheidung über eine neue Heizungsanlage.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das: Ein Heizungstausch sollte nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich langfristig geplant werden. Eine professionelle WEG-Verwaltung kann Angebote, Finanzierung, Beschlussfassung und Umsetzung strukturiert begleiten.

CO₂-Kosten: Energetischer Zustand beeinflusst die Kostenverteilung

Bei vermieteten Wohngebäuden werden die CO₂-Kosten für bestimmte fossile Heizenergien zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Entscheidend ist dabei insbesondere der CO₂-Ausstoß des Gebäudes.

Das Stufenmodell reicht bei Wohngebäuden von einem Vermieteranteil von 0 Prozent bei besonders emissionsarmen Gebäuden bis zu 95 Prozent bei Gebäuden mit sehr hohem CO₂-Ausstoß.

Damit gewinnt der energetische Zustand einer Immobilie auch wirtschaftlich weiter an Bedeutung.

Für Eigentümer bedeutet das: Energetische Maßnahmen können nicht nur den Verbrauch und die Attraktivität einer Immobilie beeinflussen, sondern langfristig auch die laufenden Kosten des Eigentümers.

Virtuelle Eigentümerversammlung: Mehr Möglichkeiten für WEGs

Die Digitalisierung erreicht auch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beschließen, Eigentümerversammlungen vollständig virtuell durchzuführen.

Für einen entsprechenden Beschluss sind mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die virtuelle Eigentümerversammlung muss hinsichtlich Teilnahme und Ausübung der Eigentümerrechte mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Für Beschlüsse vor dem 1. Januar 2028 gilt zudem eine Übergangsregelung hinsichtlich einer jährlichen Präsenzversammlung.

Vorteil für WEGs: Gerade bei Eigentümern, die nicht in Rosenheim oder in unmittelbarer Nähe ihrer Immobilie wohnen, können digitale Versammlungsformen die Teilnahme deutlich erleichtern.

Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG: Qualifikation wird immer wichtiger

Eine professionelle WEG-Verwaltung muss heute umfangreiche rechtliche, kaufmännische und technische Anforderungen erfüllen.

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht den zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG vor. Als zertifizierter Verwalter darf sich grundsätzlich bezeichnen, wer durch eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse nachgewiesen hat.

Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört grundsätzlich zur ordnungsmäßigen Verwaltung, wobei das Gesetz für bestimmte kleinere Gemeinschaften eine Ausnahme vorsieht.

ROSEWOODS erfüllt die Anforderungen an einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG.

Für Wohnungseigentümer bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Auswahl einer qualifizierten WEG-Verwaltung.

Heizkostenabrechnung: Monatliche Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten

Die Anforderungen an Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung sind deutlich digitaler geworden.

Sind fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert, müssen Nutzern grundsätzlich monatliche Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser zur Verfügung gestellt werden.

Die Informationen umfassen unter anderem den Verbrauch des vergangenen Monats sowie Vergleichswerte.

Für Vermieter und Hausverwaltungen bedeutet dies zusätzliche organisatorische und technische Anforderungen. Gleichzeitig erhalten Bewohner eine deutlich höhere Transparenz über ihren Energieverbrauch.

Modernisierung und Mieterhöhung: Was Vermieter beachten müssen

Modernisierungen können den Wert und die Energieeffizienz einer Immobilie langfristig verbessern. Bei vermieteten Immobilien müssen jedoch die mietrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen kann die jährliche Miete grundsätzlich um 8 Prozent der berücksichtigungsfähigen, für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Erhaltungsanteile müssen dabei herausgerechnet werden und gesetzliche Begrenzungen sind zu beachten.

Für bestimmte Maßnahmen beim Einbau einer Heizungsanlage bestehen zusätzliche Sonderregelungen.

Für Vermieter gilt deshalb: Vor größeren Modernisierungen sollten Kosten, Fördermöglichkeiten, umlagefähige Bestandteile und mietrechtliche Auswirkungen gemeinsam betrachtet werden.